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Meistens ist es ein längerer Prozeß, bis man selbst erkennen muß: ja, ich bin berufsunfähig geworden. Denn die meisten Menschen werden nicht durch Unfälle, also plötzlich, betroffen, sondern Hauptursache für Berufsunfähigkeit ist Erkrankung (Herz-Kreislauf, Bewegungsapparat, Allergie und Psyche). Sprechen Sie mit Ihrem Arzt möglichst frühzeitig darüber, ob aus Ihrer Erkrankung eine Berufsunfähigkeit resultieren kann. Wenn nicht, um so schöner für Sie! Falls aber doch, "bleiben Sie am Ball". Sobald der Verdacht besteht, Sie könnten berufsunfähig sein, sollten Sie mit der Anspruchstellung beginnen. Sollten Sie es nicht persönlich können, dann lassen Sie es durch einen Bevollmächtigten tun, z.B. Ehefrau, erwachsene Kinder.


Wann soll ich mit der Anspruchstellung beginnen?

Normalfall ist, daß man zunächst "arbeitsunfähig" ist (umgangssprachlich: "krankgeschrieben") ist. Wenn sich diese Arbeitsunfähigkeit über mehr als 3 Monate erstreckt, sollte man seinen Arzt fragen, ob die Erkrankung aller Voraussicht nach länger als 6 Monate dauern wird und ob auch Arbeitsunfähigkeit so lange bestehen wird. Wenn dem so ist, wird es Zeit sich konkret damit zu befassen. Ist von Anfang an klar, daß mindestens 6 Monate Arbeitsunfähigkeit besteht, dann sollte man natürlich sofort die Anspruchstellung einleiten.

Wie mache ich meinen Anspruch geltend?

Zunächst reicht ein einfaches Schreiben an Ihre Versicherung. Hier finden Sie ein Musterschreiben. Damit haben Sie zunächst Ihre erste Pflicht, die "unverzügliche Meldung" erfüllt. Sie können jetzt warten , ob Ihnen der Versicherer Fragebögen und Formulare zusendet, was die meisten Versicherer tun, Sie können aber selbst aktiv bleiben und damit keine Zeit verlieren. Was Ihr Versicherer von Ihnen verlangt und mit seinen Standard-Fragebögen abfragt, steht in den Versicherungsbedingungen.

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