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Im Prinzip geht es dabei immer um die gleichen Punkte:

a) Was ist Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit? Wie hoch war Ihr Einkommen daraus?

b) Was haben Sie für Erkrankungen / Verletzungen? Wie ist die Heilungsprognose?

c) Wieso sind Sie durch diese Erkrankungen / Verletzungen gehindert, Ihre letzte Tätigkeit weiter auszuüben? Ist diese Behinderung der Ausübungsmöglichkeit in % so groß, wie es für eine Leistung in Ihrem Vertrag verlangt ist (50% ist der häufigste Fall). Dieser Prozentsatz ist der "Berufsunfähigkeits-Grad", der ärztlich nachzuweisen ist.

d) Über Ihre Ausbildung und anderweitige berufliche Erfahrung müssen auch Angaben gemacht werden, da Sie ja möglicherweise eine "Verweisungstätigkeit" trotz der Behinderung noch ausüben könnten und deswegen nicht als "berufsunfähig" einzustufen sind. Aber hier sind die Hürden für Versicherungen sehr hoch gelegt, sehr häufig kommt es nicht vor, daß jemand tatsächlich verwiesen werden kann.

e) Aus Sicht des Versicherers wird auch noch überprüft, ob Sie bei Antragstellung etwas nicht oder nicht richtig angegeben haben (vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung). Das ist im Prinzip auch richtig so, denn sonst ist "der Ehrliche immer der Dumme", da er für die anderen "mitbezahlt". Wenn Sie ein "gutes Gewissen" haben, brauchen Sie davor auch keine Angst zu haben! Wegen Nichtangabe einer Bagatellerkrankung verweigert kein normaler Versicherer die Leistung – anders, wenn jemand "vergißt" etwas anzugeben, weshalb er wochenlang ständig beim Arzt war und auch noch "krankgeschrieben" wurde. Solche Fälle gibt es in der Praxis der Versicherer auch!


Was ist Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit? Wie war Ihr Einkommen daraus?

Wichtig ist, daß Sie eine möglichst genaue Beschreibung Ihrer Tätigkeit erstellen. Schildern Sie einen "normalen" Tagesablauf, d.h. so wie es in der Realität ist (nicht wie es sein sollte, wenn alles glatt läuft). Weisen Sie auf Spezialfähigkeiten und Erlaubnisse/Berufsfachnachweise hin, die Sie verlieren, weil Sie die Erkrankung XY haben (Beispiel: Sie sind Schweißer und haben etwas an den Augen, daher dürfen Sie bestimmte Schweißarbeiten nicht mehr ausführen, weil Ihnen die Berichtigung entzogen wird).

Nur Sie (allenfalls noch Ihr Vorgesetzter) kennen Ihre tatsächliche Berufstätigkeit. Ein Mitarbeiter Ihrer Versicherung kann es nicht wissen, dieser kann meistens nur ein generelles Berufsbild aus Büchern/Internet etc. ermitteln. Das muß mit dem, was Sie wirklich tun fast nichts zu tun haben. Helfen Sie ihm, seinen Job zu tun! Die Beschreibung sollte auch darauf eingehen, wie wichtig die einzelnen Verrichtungen sind, die Sie nicht mehr ausüben können, die aber Voraussetzung dafür sind, daß Sie andere Tätigkeiten, die Ihnen noch möglich sind, überhaupt machen können (Beispiel: Sie sind Dachdecker und haben eine Störung des Gleichgewichtsorgans. Sie können fast alles noch tun, was Sie vorher auch getan haben – messen, hämmern sägen, etc., - nur auf ein Dach klettern können Sie jetzt nicht mehr. Ohne auf ein Dach klettern zu können, nutzt Ihnen aber alles nichts, denn Dächer sind meist oben und man kann herunterfallen).

Für die Überprüfung der "Verweisbarkeit" müssen Sie auch Angaben zu Ihrem Einkommen aus der Erwerbstätigkeit machen. Wichtig dabei ist, daß Sie auch das Verhältnis der Stunden zum Einkommen darstellen. Wenn Sie mit 8 Stunden Arbeit pro Tag bei 5 Werktagen 2000,-€ im Monat verdienen, ist es etwas anderes, als wenn Sie mit 10 Stunden pro Tag an 6 Tagen, überwiegend an Wochenenden (z.B. Bereitschaftsdienst) 2000,-€ im Monat verdienen.


b) Was haben Sie für Erkrankungen / Verletzungen? Wie steht die Heilungsprognose?

Was Sie als Erkrankung(en) haben, sollte Ihnen Ihr Arzt erklären. Für den Versicherer müssen Sie ohnehin ein "Attest" erstellen lassen, das eher ein Gutachten ist und diesen Punkt für Sie erledigen wird. Wichtig ist jedoch, daß Sie auch den Arzt, der das Gutachten/Attest erstellt über Ihre berufliche Tätigkeit ausführlich informieren. Nehmen Sie dazu am besten eine Kopie dessen, was Sie wie oben unter a) geschildert zusammengestellt haben und geben Sie das dem Arzt, mit der Bitte dies in seinem Gutachten zu berücksichtigen. Ein Merkblatt für den Arzt können Sie oder er bei uns anfordern.


c) Wieso sind Sie durch diese Erkrankungen / Verletzungen gehindert, Ihre letzte Tätigkeit weiter auszuüben?

Ist diese Behinderung der Ausübungsmöglichkeit in % so groß, wie es für eine Leistung in Ihrem Vertrag verlangt ist (50% ist der häufigste Fall) ? Dieser Prozentsatz ist der "Berufsunfähigkeits-Grad", der ärztlich nachzuweisen ist. Was Sie als Erkrankung(en) haben, sollte Ihnen Ihr Arzt erklären. Für den Versicherer müssen Sie ohnehin ein "Attest"  erstellen lassen, das eher ein Gutachten ist und diesen Punkt für Sie erledigen wird. Wichtig ist jedoch, daß Sie auch den Arzt, der das Gutachten/Attest erstellt über Ihre berufliche Tätigkeit ausführlich informieren. Nehmen Sie dazu am besten eine Kopie dessen, was Sie für oben unter a) geschildert zusammengestellt haben und geben Sie das dem Arzt, mit der Bitte dies in seinem Gutachten zu berücksichtigen.

Der Arzt sollte möglichst zu jeder einzelnen Verrichtung genau angeben, zu welchem Prozentsatz Sie diese noch ausführen können. Daraus einen "Gesamt- BU-Grad" zu bilden ist keine reine Rechenaufgabe mit Durchschnittsbildung. Es ist regelmäßig eine wertende Gewichtung vorzunehmen, da die Verrichtungen auch unterschiedlich häufig und wichtig sind. (Dachdeckerbeispiel: man klettert am Tag zwar nur 2 Mal rauf und runter, aber ohne daß man auf das Dach kann, nutzt alles andere nichts.)



d) Über Ihre Ausbildung und anderweitige berufliche Erfahrung müssen auch Angaben gemacht werden, da Sie ja möglicherweise eine "Verweisungstätigkeit" trotz der Behinderung noch ausüben könnten und deswegen nicht als "berufsunfähig" einzustufen sind.

Aber hier sind die Hürden für Versicherungen sehr hoch gelegt, sehr häufig kommt es nicht vor, daß jemand tatsächlich verwiesen werden kann.

Hier schreiben Sie einfach einen Lebenslauf, so wie Sie das für eine Bewerbung machen würden, also angefangen über Ihre Schulbildung, Lehre, Studium, berufliche Stationen bisher, wobei Sie für jede Arbeitsstelle grob sagen was Sie dort gearbeitet haben. Das sollte dem Versicherer reichen.


e) Aus Sicht des Versicherers wird auch noch überprüft, ob Sie bei Antragstellung etwas nicht oder nicht richtig angegeben haben (vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung).

Das ist im Prinzip auch richtig so, denn sonst ist "der Ehrliche immer der Dumme", da er für die anderen "mitbezahlt". Wenn Sie ein "gutes Gewissen" haben, brauchen Sie davor auch keine Angst zu haben! Wegen Nichtangabe einer Bagatellerkrankung verweigert kein normaler Versicherer die Leistung – anders, wenn jemand "vergißt" etwas anzugeben, weshalb er wochenlang ständig beim Arzt war und auch noch "krankgeschrieben" wurde. Solche Fälle gibt es in der Praxis der Versicherer auch! Dies ist zwar eine Sache des Versicherers, aber es ist oft hilfreich, wenn auch Sie sich darum kümmern.

Meistens bekommt Ihr Hausarzt von allen Fachärzten, Krankenhäusern und Reha-Kliniken die Sie behandelt haben ärztliche Berichte in Kopie. Diese Berichte sind auch meistens Ausgangspunkte für die Prüfung der eventuellen Anzeigepflichtverletzung. Leider kommt es häufiger vor, daß dort Zeitangaben nicht richtig angegeben sind. Das führt mindestens zu einem Verdacht, den der Versicherer überprüft, was viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Für Ihre Behandlung damals oder jetzt ist dieser kleine Fehler nicht so wichtig gewesen, deshalb hat ihn auch keiner bemerkt oder korrigiert. Jetzt aber kann er wichtig sein und sollte so schnell als möglich korrigiert werden. Dazu müssen Sie alle Unterlagen prüfen, ob ein solcher Fehler vorliegt, also insbesondere für die Zeit bevor Sie die Versicherung abgeschlossen haben.
Wenn Sie einen Fehler finden, reicht es nicht aus, nur zu sagen: da ist ein Fehler. Es müßte schon eine Art Nachweis geführt werden, daß hier etwas geschrieben wurde, was objektiv nicht sein kann oder der betreffende Arzt "widerruft" seine Aussage von damals (passiert selten). Was man da im Einzelfall tun kann ist nicht voraussehbar. Jedenfalls sollten Sie aktiv werden und dem Versicherer mitteilen, daß dort ein Fehler passiert ist. Wenn Sie Unterlagen aus der gleichen Zeit haben und in der einen es richtig steht, in der anderen ist es falsch, mag das Ihrem Versicherer genügen. Es ist auf jeden Fall "optisch" besser, wenn Sie es melden, statt zu warten, ob es bei der Versicherung auch "entdeckt" wird, was wahrscheinlich ist, da dort die Mitarbeiter routiniert sind und " ein Auge dafür" haben. !

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