Home
Kontakt
Berufsunfähigkeit
Vorgehensweise
Anspruchstellung
ärztliches Gutachten
Musterschreiben
 


Welcher Arzt sollte Ihr Attest/Gutachten erstellen?

Das ist eine nicht ganz einfach zu entscheidende Sache. Der Arzt, dem Sie am meisten vertrauen und der Sie am besten kennt, ist Ihr "Hausarzt". Niemand will ihm grundsätzlich die Kompetenz absprechen, so ein Gutachten zu erstellen.

Je nach Art der Erkrankung ist es aber schon alleine wegen der medizinischen Technik (Röntgen/Computertomographie/Labor etc.)schwierig, eine Diagnose zu stellen. Spezialisten - dafür gibt es sie ja - haben auch ein "besseres" Wissen und Erfahrung. Die kann wichtig sein für die Einschätzung der Heilungschancen und der Dauer des Heilungsprozesses.
Am besten besprechen Sie die Auswahl des Gutachters mit Ihrem Hausarzt. Gemeinsam finden Sie bestimmt eine gute Lösung.

Ein dabei häufig auftretendes Problem ist Zeit. Für Sie wäre es günstig, möglichst schnell ein Gutachten zu erhalten, damit Sie bald zu Ihren Leistungen kommen. Viele Gutachter sind aber überlastet und es gibt lange Wartezeiten. Besprechen Sie mit Ihrem Hausarzt gleich noch 1 bis 2 Alternativen.

Können oder wollen Sie nicht den Weg über den Hausarzt gehen, dann bleibt Ihnen z.B. der Versuch über Universitätskliniken, Krankenhäuser (vielleicht dort, wo Sie bereits behandelt wurden) und schließlich die im Branchen-Telefonverzeichnis aufgelisteten Fachärzte.
Neben den eventuellen Wartezeiten sollten Sie auch gleich die Kosten des Gutachtens erfragen (genau kann das natürlich nicht gesagt werden, aber einen groben Rahmen kann man meistens schon erfahren). Über Ihren Hausarzt sollten Sie dann dem Gutachter alle Befundberichte, Entlassungsberichte, etc. über Sie zukommen lassen. Diese "Vorberichte" wird der Gutachter dann in seine Stellungnahme "einarbeiten". 

Was soll der Arzt tun?

Der begutachtende Arzt wird dann nicht nur die Frage beantworten, welche
Erkrankung(en) vorliegen, er wird auch die "Dauerhaftigkeit" feststellen, wobei als Mindestzeit 6 Monate erforderlich sind. Außerdem wird er anhand der Tätigkeitsbeschreibung den Grad der Berufsunfähigkeit feststellen. Er wird auch eine Aussage darüber treffen, was Sie allgemein nicht mehr tun können (z.B. Heben und Tragen von Lasten, sitzen, laufen, Auto fahren, Maschinen bedienen, etc.), damit der Versicherer gleich sehen kann, ob eine Verweisbarkeit in Betracht kommen könnte.

Top