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Der Begriff der Berufsunfähigkeit ist vielschichtig, je nach dem, in welchem Zusammenhang er benutzt wird. Das "alte" Recht der Sozialversicherungen (LVA/ BfA) kannte den Begriff der Berufsunfähigkeit noch. Für die Gruppe der "reiferen" Arbeitnehmer (vor 1961 geb.) gilt wahlweise auch noch dieses "alte" Recht. Die neuen Vorschriften im Sozialgesetzbuch kennen nur noch den Begriff der Erwerbsminderung. "Teilweise" erwerbsgemindert ist der, der wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter der üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 6 Stunden täglich erwerbstätig zu sein (so § 43 Abs.1, Satz 2 SGB VI). Die jeweilige Arbeitsmarktlage spielt dabei keine Rolle (Abs.3) , auch nicht bei "voller" Erwerbsminderung, d.h. wenn man nur noch bis zu 3 Stunden tätig sein kann.

Der Begriff der Berufsunfähigkeit in privaten Lebensversicherungsverträgen ist wiederum ein anderer. Die meisten Versicherer haben die gleiche Definition (aus den sogenannten "Musterbedingungen") gewählt, aber Sie sollten sich immer in Ihrem eigenen Vertrag vergewissern, wie "BU" bei Ihnen definiert ist. Neben abweichenden Allgemeinen Bedingungen könnte auch noch eine individuelle "Klausel" vorliegen (z.B.: Ärzte-Klausel, Dienstunfähigkeits-Klausel, Erwerbsunfähigkeits-Klausel, etc.)

Maßgeblich ist das, was Sie mit Ihrem Versicherer im Vertrag vereinbart haben! Das kann auch eine" Ausschlußklausel" sein, d.h. bestimmte Erkrankungen und deren Folgen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen (Beispiel.: Sie hatten bei Vertragsabschluß einen Dauerschaden am linken Knie; der Versicherer hat mit Ihnen eine Ausschlußklausel " für Berufsunfähigkeit in Folge von Erkrankungen, Verletzungen des linken Knie und daraus resultierenden Folgeschäden" vereinbart). Sehen Sie also in Ihren Vertrag und die "Allgemeinen" und ggfls. "Besonderen" Bedingungen zu Ihrem Vertrag. (Können Sie die Police und die AVBen nicht mehr finden, können Sie jederzeit ein Ersatzdokument bei Ihrem Versicherer anfordern, Ihre Vertrags- / Versicherungsnummer ist meist auf Ihren Bankbelegen ausgewiesen).

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